FAQ - Nachlassverwaltung und Nachlasspflege Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Erfahren Sie mehr über die häufig gestellten Fragen zur Nachlassverwaltung und -abwicklung. Unsere FAQ bietet klare Antworten auf wichtige Fragen rund um Erbschaftsangelegenheiten, Testamentsvollstreckung, Erbschaftssteuer und mehr. Finden Sie hier schnell und einfach Informationen, die Ihnen bei der Planung und Abwicklung von Nachlässen helfen.
 

Testament verschwunden oder nicht auffindbar? 

In dem Testament einer verstorbenen Person schreibt diese ihren letzten Willen nieder. Ist ein Testament nicht vorhanden oder auffindbar wird das Erbe im Zweifelsfall nach dem  Erbrecht auf die gesetzlichen Erben aufgeteilt oder fällt der Staatskasse zu. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn ein Testament verschwunden ist oder Sie befürchten, dass dies abhanden kommen kann. Als professionelle Nachlassverwalter begeben wir uns auf die Suche nach Testamenten, sichern Nachlässe gegen unbefugten Zugriff und sorgen als "Anwälte der Toten" für die Durchsetzung des letzten Willens der verstorbenen Person.
 

Wer erbt wenn kein Testament vorhanden ist?

Bei gesetzlicher Erbfolge werden zuerst beachtet Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel und Urenkel. Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Großeltern, Onkel, Tante, Cousin, Cousine, Großonkel und Großtanten können darüber hinaus ebenfalls gesetzliche Erben sein. Die Höhe des Erbanteils ist Einzelfallabhängig.


Wie setze ich den Anspruch meines Pflichtanteils durch?

Sie haben in einem Erbfall Anspruch auf die Auszahlung eines Pflichtanteil? Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf den Pflichtanteil des Erbes.

 

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Sie sind Erbe und benötigen Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheins? Zögern Sie nicht uns für ein kostenloses Erstgespräch zu kontaktieren.

 

Was kostet ein Nachlasspfleger/eine Nachlassverwaltung.

Als Nachlasspfleger sichern wir die Erbmasse einer verstorbenen Person und schtzen diese vor unberechtigtem Zugriff. Sollten Sie offene Forderungen gegen eine verstorbene Person kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

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