
Gute Gründe für eine Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker wird eingesetzt um den letzten Willen des Erblassers nach dessen Tod in die Tat umzusetzen. Der Erblasser kann eine Testamentsvollstreckung anordnen, um Streit unter den Erben zu verhindern oder um bereits bestehenden Streit zu schlichten.
Der Testamentsvollstrecker kann noch zu Lebzeiten des Erblassers über dessen Erbe wachen, wenn dieser dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Erbe nicht geklaut wird, verschwindet oder in die falschen Hände gerät.
Nach dem Tod des Erblassers ist der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet den letzte Willen des Erblassers umzusetzen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser zu Lebzeiten ein Testament verfasst hat und hier eine Person seines Vertrauens als Testamentsvollstrecker benannt hat.
Minderjährige oder behinderte Erben
Besonders häufig werden Testamentsvollstrecker eingesetzt, wenn die Erben minderjährig oder Menschen mit Behinderung sind. Bei minderjährigen Erben kann der Testamentsvollstrecker zeitlich begrenzt eingesetzt werden, beispielsweise bis zur Volljährigkeit des Erben. Ebenso kann ein Testamentsvollstrecker über Jahre, Jahrzehnt oder ein Leben lang als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um das Erbe für Erben mit einer Behinderung zu verwalten.


Unternehmen vererben
Für viele Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler ist ihr Unternehmen ihr berufliches Lebenswerk. Besonders tragisch ist es, wenn das Unternehmen von den Erben nicht übernimmen wird oder werden kann. Gründe hierfür sind (derzeitiges) Desinteresse, minderjährige oder behinderte Erben. In diesen Fällen können Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um ein Unternehmen zeitlich begrenzt oder dauerhaft fortzuführen.
Gemeinnützige Zwecke
Der Testamentsvollstrecker kann nach dem Tod des Erblassers sicher stellen, dass das Erbe auch wirklich gespendet wird, für gemeinnützige Zwecke genutzt wird oder eine Stiftung gegründet und geführt wird.

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